Bilaterale Verträge

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„Am 01.06.2002 traten die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Kraft“

Es handelt sich hier um einen Auszug aus dem Vertragswerk mit den für Sie wichtigen Änderungen. 
Beachten Sie, das diese Regelungen nur für EU-Bürger gelten:
   

1.

Mobilität beruflich und geographisch innerhalb der Schweiz, d.h. nach Erteilung der Bewilligung kann der Arbeits- und Wohnkanton  gewechselt werden, ohne eine zusätzliche Bewilligung beantragen zu müssen.  

2.

Bewilligungen werden zukünftig für 5 Jahre erteilt.  

3.

Die Bewilligung wird automatisch verlängert, bei einem bestehendem Arbeitsverhältnis.  

4.

Anerkennung von EU-Ausbildungen und EU-Diplomen auf die Zulassung von reglementierten (bewilligungspflichtigen) Erwerbstätigkeiten in der Schweiz.  

5.

Kauf von Immobilien in der Schweiz ohne Genehmigung möglich, wenn Hauptwohnsitz Schweiz.  

6.

Kontingente (Hoechstzahlen) 15.000 für die Bewilligung von Aufenthalter- und 115.500 für Kurzaufenthaltergenehmigungen pro Jahr, für die ganze Schweiz.  

7.

Wegfall des Saisonierstatus.  

8.

Niederlassungsbewilligung nach 5 Jahren möglich.  

9.

Verbleib in der Schweiz möglich, auch wenn keine Erwerbstätigkeit mehr besteht.  

 

Ab 01.06.2004 ändert sich zusätzlich folgendes:  

 

1.

Wegfall von Kontrolle und Inländervorrang bei Erstellung einer Aufenthalter Bewilligung.  

2.

90 Tage Aufenthalt im Jahr zur Erbringung von Dienstleistungen in der Schweiz ohne Bewilligung möglich. Es besteht eine Meldepflicht, die spätestens 8 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss.

 

Ab 01.06.2007:   

 

1.

Pensionskasse (BVG): Bei verlassen der Schweiz ist die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung aus der beruflichen Vorsorge vor dem 65. Lebensjahr nicht mehr möglich (gilt nicht für den überobligatorischen Teil der Pensionskasse).  

2.

Wegfall der Kontingente.   

 

Ab 01.06.2014:   

 

 

Bei positivem Verlauf der bilateralen Verträge freier Zugang in die Schweiz.  

  

   

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eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562